Produktrückruf aktuell im August 2026: Cerealien wegen Gesundheitsgefahr am Frühstückstisch zurückgerufen
Vorsicht am Frühstückstisch: Eine beliebte Sorte Cerealien von Kölln ist aufgrund einer nicht zu unterschätzenden Gesundheitsgefahr zurückgerufen worden. Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt wissen müssen.
Erstellt von Claudia Löwe - Uhr
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- Produktrückruf aktuell im Juli und August 2026
- Bitte nicht verzehren! Firma Kölln ruft "Zauberfleks Schoko" zurück
- So handeln Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt richtig
Für ein ausgewogenes und schmackhaftes Frühstück wird morgens in vielen Haushalten zu Cerealien gegriffen - aktuell ist jedoch bei der Auswahl der Frühstücksflocken Vorsicht geboten. Bereits Ende Juli veröffentlichte die Firma Kölln einen Produktrückruf für eine beliebte Cerealien-Sorte aus ihrem Sortiment - nun ist die Lebensmittelwarnung ausgeweitet worden.
Produktrückruf aktuell im Juli/August 2026 für "Kölln Zauberfleks Schoko"
Vom aktuellen Produktrückruf betroffen sind die "Kölln Zauberfleks Schoko", die zunächst in den 375-Gramm-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 zurückgerufen worden waren. Nun sind auch jene Frühstücksflocken betroffen, auf denen das Mindesthaltbarkeitsdatum 16.04.2027 und 05.06.2027 aufgedruckt ist.
Zudem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Chargennummern achten, für die der Produktrückruf gestartet wurde: Sie lautenL6165, L6164 und L6235. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln seien von dem Rückruf nicht betroffen. Verkauft wurden die Frühstücksflocken den Angaben zufolge in allen 16 Bundesländern.
Bundesweiter Produktrückruf von Kölln-Frühstücksflocken - das ist der Grund
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Der Grund für den Produktrückruf ist für alle drei Chargen gleich: In den "Kölln Zauberfleks Schoko": Dem Hersteller zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den Frühstücksflocken Fremdkörper enthalten sind, die beim Verzehr zu inneren Verletzungen oder zum Ersticken führen könnten. Kundinnen und Kunden, die die vom Produktrückruf betroffenen "Kölln Zauberfleks Schoko" gekauft haben, werden gebeten, die Cerealien keinesfalls zu verzehren. Stattdessen solle die Packung in das Geschäft zurückgebracht werden, in dem sie gekauft wurde. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstattet.
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loc/news.de/dpa
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