Tierschutz: Tierschutz bei Putenhaltung beschäftigt Bundesgericht
Was ist in der Putenhaltung erlaubt, wie weit reicht der Tierschutz? Um diese Fragen geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag (Beginn: 10 Uhr) über grundsätzliche Fragen zu Haltungsbedingungen von Puten in Deutschland. Ein Tierschutzverein verlangt vom Land Baden-Württemberg, einem Mastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall die Haltung von Puten zu untersagen oder zumindest andere Maßnahmen wegen tierschutzwidriger Bedingungen zu ergreifen.
In der Vorinstanz hatte der Tierschutzverein einen Erfolg erzielt: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte entschieden, dass die Haltung der Puten in dem Betrieb nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entspreche. Die Behörden müssten einschreiten - wie konkret, liege in deren Ermessen. Für eine komplette Untersagung der Putenhaltung fehlten allerdings die Rechtsgrundlagen.
Über die Revision gegen dieses Urteil wird jetzt in Leipzig verhandelt. Wann eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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