Produktrückruf im Oktober 2025: Edeka und Marktkauf rufen bedenkliche Wurstspezialität zurück
Wer bei Edeka oder Marktkauf Wurstwaren erworben hat, sollte diesen Produktrückruf genau beachten: Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird ein bestimmtes Wursterzeugnis dringend zurückgerufen.
Erstellt von Claudia Löwe - Uhr
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- Produktrückruf aktuell bei Edeka und Marktkauf
- Schinkenwürfel von Eigenmarke "Gut und Günstig" zurückgerufen
- Beliebtes Wurstprodukt kann Fremdkörper enthalten - so handeln Kundinnen und Kunden richtig
In vielen Haushalten gehört roher Schinken als Zutat vieler herzhafter Gerichte zur Vorratshaltung - vor allem in Supermärkten erhältlicher fertig gewürfelter und in praktischen Frischeverpackungen angebotener Schinken erfreut sich großer Beliebtheit. Ende Oktober 2025 wird jedoch im Rahmen eines aktuellen Produktrückrufes von einem speziellen Schinken-Erzeugnis abgeraten, das bei Edeka und Marktkauf im Angebot ist - andernfalls drohen ernsthafte gesundheitliche Folgen.
Produktrückruf aktuell im Oktober 2025: Rohschinkenwürfel bei Edeka und Marktkauf zurückgerufen
Wie dem am 29.10.2025 bei "lebensmittelwarnung.de" veröffentlichten Produktrückruf zu entnehmen ist, handelt es sich bei dem zurückgerufenen Erzeugnis um die "Gut und Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel", die in der 2 x 125-Gramm-Packung angeboten werden. In einzelnen Verpackungen der Rohschinkenwürfel wurden Angaben von Edeka zufolge Fremdkörper aus Kunststoff entdeckt, die beim versehentlichen Verzehr der Wurstware Verletzungen im Mund- und Rachenraum verursachen könnten.
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Nicht für den Verzehr geeignet: Edeka ruft Wurstprodukt dringend zurück
Aus diesem Grund sind die "Gut und Günstig Delikatess Rohschinkenwürfel" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.12.2025 und der Chargennummer respektive Los-Kennzeichnung L4432514 und dem Zeitstempel von 6:50 bis 9:56 Uhr nicht für den Verzehr geeignet. Verkauf wurde der zurückgerufene Rohschinken sowohl bei Edeka als auch bei Marktkauf in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Kundinnen und Kunden, die den gewürfelten Schinken von "Gut und Günstig" mit den genannten Spezifikationen gekauft haben, werden dringend gebeten, die Wurstware nicht zu verzehren, sondern den Artikel in der Einkaufsstätte zurückzugeben. In den Edeka- und Marktkauf-Filialen wird der Kaufpreis erstattet, auch wenn kein Kassenbon vorgelegt werden kann.
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loc/news.de
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