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Neue EU-Verpackungsverordnung ab 2030: Gemüse, Mini-Shampoo und Co.: Diese Verpackungen sind bald verboten

Eingeschweißte Gurken, kleine Shampoos im Hotel und Co. sind bald Vergangenheit. Ab 2023 soll eine neue EU-Verpackungsverordnung gelten, nach der viele Verpackungen künftig verboten sind. Auf diese Änderungen müssen sich Verbraucher einstellen.

Eine neue EU-Verpackungsverordnung verbietet bestimmte Einwegverpackungen ab 2030. (Foto) Suche
Eine neue EU-Verpackungsverordnung verbietet bestimmte Einwegverpackungen ab 2030. Bild: AdobeStock / Martin Bergsma
  • EU-Verpackungsordnung legt strengere Regeln für Verpackungen fest
  • Verbot von bestimmten Einwegverpackungen
  • Positive Reaktionen auf Verordnung im Kampf gegen Plastikmüll

Die Europäische Union hat dem Plastikmüll den Kampf angesagt. Am Mittwoch stimmte das EU-Parlament für ein Verbot von bestimmten Einwegverpackungen ab 2030. Damit soll der Verpackungsmüll um mindestens 15 Prozent reduziert werden.

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Neue EU-Verpackungsordnung ab 2030: Verbot von bestimmten Einwegverpackungen

188,7 Kilogramm Verpackungsmüll fielen laut der EU-Statistikbehörde Eurostat 2021 in der Staatengemeinschaft pro Einwohner an. Die neuen Regeln für Verpackungen seien eine echte Chance, die Abfallflut zu verringern, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Für sämtliche Verpackungen sollen künftig strengere Vorschriften gelten. Mit Ausnahmen von Textilien, Keramik oder Gummi sollen demnach sämtliche Verpackungen recyclebar sein. Für Umverpackungen gilt künftig, dass der Leerraumanteil höchstens 50 Prozent betragen darf. Gastronomen müssen es künftig akzeptieren, wenn Verbraucher eigene Behälter für den Transport von Speisen mitbringen. Außerdem sollen sie den Angaben nach bis zum Ende des Jahrzehnts zehn Prozent ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten.

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Diese Verpackungen sollen ab 2030 abgeschafft werden

Folgende Verpackungen sollen künftig verboten sein und abgeschafft werden:

  • Einweg-Umverpackungen aus Plastik (z.B. Flaschen, Dosen, Tuben)
  • Einwegverpackungen aus Plastik für weniger als 1,5kg unverarbeitetes und vorverpacktes Obst
    und Gemüse
  • Einwegverpackungen aus Plastik für Speisen und Getränke, die vor Ort verzehrt
    werden
  • Einwegverpackungen aus Plastik für Einzelportionen von Gewürzen, Kaffeesahne, Zucker
  • Einwegverpackungen im Hotelbereich (z.B.kleine Shampoos in Hotel)
  • Plastikfolien um Koffer an Flughäfen
  • dünne Plastiktüten in Supermärkten

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte die Annahme der Vorschriften durch das Parlament.

  • "Der historische Höchststand bei Verpackungsabfällen kann nur dann verringert werden, wenn Wiederverwendung und Recycling gefördert werden", sagte Vizepräsident Patrick Hasenkamp.
  • "Zudem soll es - wie wir es schon lange fordern - je nach Art der Verpackung einen Mindestprozentsatz an recyceltem Inhalt für den Kunststoffanteil geben."

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/rut/news.de/dpa

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