Verkaufsoffener Sonntag am 18.01.2026: In welchen Städten diesen Sonntag Winter-Shopping möglich ist
Winter steht für Gemütlichkeit und für Sonntage auf der Couch. Wenn Sie aber inzwischen davon die Nase voll haben und mal wieder einen spannenden Tag beim Shopping verbringen wollen, dann runter vom Sofa und hinein in die Innenstadt, denn am nächsten Sonntag ist in einigen Städten verkaufsoffener Sonntag! Hier bei uns auf news.de finden Sie alles, was Sie zum Shopping am Sonntag, den 18.01.2026 wissen müssen.
Von news.de-Redakteur Danny Büchel - Uhr
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Wir haben nun schon wieder Mitte Januar. Wer die Lust verspürt, den kommenden Sonntag produktiv zu nutzen und zum Beispiel durch die Stadt und über den Markt zu schlendern oder einfach in den Geschäften ein paar Kleinigkeiten kaufen will, hat dazu in manchen Städten an diesem Sonntag die Möglichkeit. Viele lieben es, in der kühlen Jahreszeit, am letzten Tag der Woche durch die Shops und Geschäfte zu schlendern und vielleicht schon den einen oder anderen Schnapper für das neue Jahr zu ergattern. Welche Bundesländer diese Woche, am 18.01.2026 in Sachen Sonntagsöffnungen gefragt sind und ob auch Ihre Stadt dabei ist, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
Die maßgeblichen Informationen der Veranstaltungen stammen von den entsprechenden kommunalen Webseiten und können kurzfristigen Änderungen unterliegen.
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Wann und wo ist am 18.01.2026 verkaufsoffen in Deutschland?
In einem Bundesland im deutschen Bundesgebiet gibt es an diesem Sonntag, 18. Januar, einen verkaufsoffenen Sonntag. So steht Ihrer Shoppinglust in 1 verschiedenen Städten im Bundesland Bayern nichts im Weg.
Der verkaufsoffene Sonntag wird durch die Gesetze zur Ladenöffnungszeit geregelt. Dieser Regelung zufolge müssen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, wobei jedoch Ausnahmen vereinbart wurden. Die Sonntagsöffnung wird durch die Länder näher bestimmt und ist deshalb unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Verkauf an vier Sonntagen im Jahr erlaubt, manche gehen jedoch weit darüber hinaus (etwa Berlin mit 8 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr). Der tägliche Öffnungszeitraum darf 5 Stunden jedoch nirgends überschreiten. Für die Sonntagsöffnung ist darüber hinaus ein Anlass erforderlich. Dies kann ein Markt oder eine Messe sowie eine andere Veranstaltung sein, die für die Bevölkerung der Stadt von großer Relevanz ist.
Verkaufsoffener Sonntag in Bayern am 18. Januar
Ausgiebiges Shoppen gibt es diesmal sonntags in den folgenden bayerischen Städten und Gemeinden:
- Allersberg (Sebastimarkt)
Läden und Geschäfte in Bayern dürfen - analog der bundesweiten Regelungen - zum Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet sein.
Sonntagsregelungen europaweit
In Frankreich gibt es eine landesweite Regelung. Hier dürfen Geschäfte an insgesamt 5 Sonntagen öffnen. Die Händler dürfen die Zeitpunkte frei wählen und nutzen meist natürlich die Vorweihnachtszeit. Zusätzlich können für Großstädte die Bürgermeister selbst auch eigene Vorschriften erlassen. Im östlichen Europa gibt es teilweise keine gesetzlichen Einschränkungen zur Ladenöffnung am Sonntag. In Staaten wie Estland, Lettland, Littauen oder Ungarn dürfen also die Geschäftstreibenden selbst entscheiden, ob sie sonntags öffnen oder nicht. Italien erlaubt 8 verkaufsoffene Sonntage, ansonsten sind Ladenöffnungen verboten. Bestimmte weiterführende Regelungen gelten dagegen für einzelne große Städte, wie Mailand oder Rom. In der Hauptstadt sind die Adventssonntage beispielsweise verkaufsoffen.
Verkaufsoffener Sonntag: Ein Blick in die Geschichte
Noch im 19 Jahrhunderts war es üblich, dass Läden an sieben Wochentagen früh sehr früh bis sehr spät geöffnet hatten, also auch am Sonntag. Erst um den Jahrhundertwechsel stellte sich mit verschiedenen Regelungen zu verkürzten Sonntagsöffnungen eine Trendwende ein. Nach dem ersten Weltkrieg 1919 wurde die allgemeine Sonntagsruhe für Geschäfte eingeführt, die bis heute in Form der Ladenschlussgesetze gilt. Diese ermöglichen aber auch zu bestimmten Anlässen bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Die Bundesländer selbst können diese Regelung erweitern.
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