Verkaufsoffener Sonntag am 18.01.2026: Alle Termine und Informationen zu den Sonntagsöffnungen heute auf einen Blick

Heute haben Sie die Möglichkeit, nach Herzenslust einkaufen zu gehen. Verschiedene Städte veranstalten einen verkaufsoffenen Sonntag, viele Geschäfte sind also mal wieder außer der Reihe auf. Alle Informationen zum Sonntagsshopping am 18.01.2026 gibt es jetzt auf dieser Seite.

Von news.de-Redakteur - Uhr

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Termine, Wetter und sonstige Infos zu Ihrem verkaufsoffenen Sonntag finden Sie bei uns. Bild: Adobe Stock / ZoomTeam

Der Dezember ist längst vorüber und der Monat Januar ist in vollem Gange. Wessen Garderobe eine dem Winter angemessene Frischzellenkur nötig hat oder wer noch Klamotten für die kommende Jahreszeit braucht, der sollte sich schleunigst zu einem Einkaufsbummel aufmachen - dafür ist der verkaufsoffene Sonntag heute wie gemacht! Wetter und Jahreszeit sind den meisten Shoppingbegeisterten bei so einer Gelegenheit egal. Auch im Winter sind die Städte am verkaufsoffenen Sonntag voll. In den folgenden Bundesländern und Städten öffnen die Verkaufsstellen heute ihre Türen und Tore.

Die maßgeblichen Informationen der Veranstaltungen stammen von den entsprechenden kommunalen Webseiten und können kurzfristigen Änderungen unterliegen.

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Deutschlandweite Sonntagsöffnungen heute am 18.01.2026

In einem Bundesland im deutschen Bundesgebiet gibt es an diesem Sonntag, 18. Januar, einen verkaufsoffenen Sonntag. Insgesamt 1 Städte in Bayern stehen für einen außerordentlichen Einkauf für Sie bereit.

Die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, wird von den Vorschriften zu den Öffnungszeiten der Läden eingerahmt. Laut diesen Vorschriften sind die Türen der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen üblicherweise verschlossen, doch gibt es hierfür spezielle Ausnahmen. Die Entscheidung über diese besonderen Öffnungstage liegt bei den einzelnen Bundesländern, was zu einer bunten Vielfalt an Regelungen führt. Während in den meisten Regionen bis zu vier Sonntage für den Einkauf freigegeben sind, legt Berlin die Latte mit acht Shopping-Sonntagen noch ein Stück höher. Gleichzeitig ist das Zeitfenster für das sonntägliche Shoppingvergnügen auf maximal fünf Stunden begrenzt. Ein besonderer Anlass muss jedoch gegeben sein, damit die Geschäfte ihre Pforten öffnen dürfen – sei es ein lokaler Markt, eine Messe oder ein Event, das die Herzen der Stadtbewohner höher schlagen lässt.

Verkaufsoffener Sonntag in Bayern zum 18. Januar

Das Bundesland Bayern richtet sich nach den Empfehlungen des Ladenschlussgesetzes des Bundes. Das Ladenschlussgesetz gibt hier jährlich vier Sonntage vor, an denen die Läden geöffnet haben dürfen. Ausnahmen dürfen die Städte und Kummunen selbst beschließen. Für verkaufsoffene Sonntage sind allerdings konkrete Anlässe, wie Messen, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erforderlich. In Bayern dürfen sonntags die Geschäfte in diesen Städten öffnen:

Sonntags einkaufen ist auch in anderen Ländern möglich

Den Ladenbesitzern in Spanien wird großzügig das Weihnachtsgeschäft gewährt. An jedem Sonntag im Dezember dürfen hier in den Geschäften Waren angeboten werden. Dazu kommt der jeweils erste Sonntag in jedem Monat, im August sogar zusätzlich der letzte. Polens Bevölkerung ist in Sachen Sonntagsshopping beispielsweise in einer recht komfortablen Lage, zumindest solange man nicht im Handel arbeitet. Hier haben die Geschäfte grundsätzlich sonntags geöffnet. Ausnahmen bleiben die gesetzlich vorgeschriebenen Feiertage. Die lockersten Regelungen für Öffnungszeiten am Sonntag gibt es im Osten Europas. In Ländern wie Tschechien, Ungarn oder den baltischen Staaten gib es so gut wie keine Einschränkungen.

Ein Blick in die Geschichte der verkaufsoffenen Sonntage

Bis sich die großen Kaufhäuser Ende des 19. Jahrhunderts durchsetzten, hatten viele Geschäfte in Deutschland die gesamte Woche von 5:00 bis 23:00 Uhr geöffnet. 1891 wurde beschlossen, dass alle Geschäfte sonntags nur fünf Stunden öffnen durften. Die allgemeine Sonntagsruhe in Geschäften wurde erst 1919 eingeführt und beeinflusste auch die folgenden Ladenschlussgesetze in der Bundesrepublik Deutschland. Sonderregelungen gelten heute für Bahnhöfe, Flughäfen und Geschäfte in den Nord- und Ostseebädern. Zu bestimmten Anlässen sind jährlich vier Einkaufssonn- und Feiertage möglich. Der Verkauf darf jedoch die sechs Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Hauptgottesdienste der örtlichen Kirche stattfinden. Die einzelnen Bundesländer können jedoch diese Beschränkungen jeweils in Eigenverantwortung erweitern.

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