Von news.de-Redakteur Christian Mathea - Uhr

Rechte des Gastes: Darf man im Restaurant nichts essen?

Auf der Beliebtheitsskala der Gastwirte stehen Kunden, die sich mit einem Wässerchen zufriedengeben, sicherlich nicht an erster Stelle. Immerhin müssen die Inhaber auch ihre Rechnungen bezahlen. Welche Rechte Wirte und Kunden haben.

Geht es nach dem Wirt, sollten Restaurantgäste kräftig zuschlagen. (Foto) Suche
Geht es nach dem Wirt, sollten Restaurantgäste kräftig zuschlagen. Bild: dpa

Restaurants und Bars haben durchaus eine sehr angenehme Atmosphäre - ideal, um sich lange gut entspannen zu können. Manchmal zu lange, mag sich mancher Wirt denken, wenn er Kunden sieht, die stundenlang an einem Bier nippen, einfach nur einen Kamillentee bestellen oder ein ganzes Buch auslesen und dazu einen Kaffee trinken.

Doch das müsste sich der Wirt eigentlich gar nicht so lange ansehen. «Grundsätzlich muss man festhalten, ein Restaurant oder ein Bistro ist kein öffentlicher Wartesaal, sondern eine Stätte, in der man Speisen und Getränke kaufen kann», sagt Stefanie Heckel vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und verweist dabei auf das Hausrecht des Inhabers.

Demnach kann der Gastwirt also auch solche Kunden, die kommen und gar nichts verzehren, darum bitten, den Tisch für andere Gäste freizuräumen. «Er kann auch entscheiden, ob jemand, der nur trinken möchte, an die Bar gebeten wird oder in einen entsprechenden Teil, in denen er die Getränke reicht», erklärt Stefanie Heckel.

Außerdem könne ein Wirt, falls er der Meinung sei, er könne den Tisch wieder neu besetzen, dem Gast die Rechnung bringen, wenn er fertig gegessen habe.  Da sei in den USA normal, so die DEHOGA-Expertin: «Sobald man dort aufgegessen hat und nichts mehr möchte, bekommt man sofort die Rechnung.»

In der Praxis wird abgewogen

Die Entscheidung in der Praxis sei aber eine Ermessensfrage: «Wenn eine zehnköpfige Gruppe kommt, und einer davon fühlt sich nicht wohl und möchte nur einen Kamillentee, da wird der Gastwirt natürlich nicht sagen, du musst aber jetzt mein Restaurant verlassen, während alle anderen neun Spaß haben. Wenn zwei, drei Leute kommen und einfach nur den schönen Blick aus dem Restaurant genießen wollen und damit einen Tisch am Fenster blockieren, sieht die Sache natürlich ein bißchen anders aus.»

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Stefanie Heckel generell, den Kellner und Wirt einfach darauf anzusprechen, ob es in Ordnung sei, wenn man in einem gut besuchten Restaurant nur etwas trinken möchte.

Reservierung ist bindend

Eine weitere Frage ist die der Reservierung. So kann der Wirt aufgrund seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für eine Reservierung sogar einen Mindestumsatz festlegen. Stefanie Heckel: «Er kann beispielsweise ein Menü anbieten und der Gast ist verpflichtet, dieses Menü komplett zu kaufen, auch wenn er statt fünf nur zwei Gänge möchte.»

Wenn der Gast nicht kommt, kann der Restaurantchef sogar Schadensersatzforderungen geltend machen. «Es sei ein Vertrag zustandegekommen, indem der Gast sagt, er möchte diesen Tisch, und der Gastwirt ihm das bestätigt», erklärt Stefanie Heckel. Das gilt übrigens auch umgekehrt. Die Berliner Rechtsanwältinnen Grit Andersch und Anja Smettan-Öztürk erklären: «In dem Fall, in dem der Tisch nicht reserviert wurde, kann der Gast Kosten geltend machen, die ihm durch die Inanspruchnahme eines anderen Restaurants zusätzlich entstanden sind.»

Auch dazu gibt Stefanie Heckel einen Tipp, wie Konflikte zu vermeiden sind: «Jeder hat heutzutage ein Handy dabei. Wenn man verhindert ist, einfach durchklingeln und den Tisch wieder freigeben.»

 

Lesen Sie in einem anderen Artikel, was der Gast tun kann, wenn ihm das Essen nicht schmeckt.

 

 

reu/news.de