Fernsehen: Klage zu ZDF-Serie: Polens Gerichte nur begrenzt zuständig
Ein polnischer Kriegsveteran klagt wegen Darstellungen in einer deutschen Historien-Serie - vor polnischen Gerichten. Inwieweit geht das? Vor dem EU-Gerichtshof kassiert er einen Dämpfer.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ein polnischer Kriegsveteran sowie ein Veteranenverband, die gegen die Macher der ZDF-Serie "Unsere Mütter, unsere Väter" vorgehen, können in Polen nicht automatisch auf vollen Schadenersatz wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten klagen. Das stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar.
Der ehemalige Angehörige der polnischen Heimatarmee (AK), einer bewaffneten Untergrundbewegung zum Widerstand gegen die deutschen Besatzer im Zweiten Weltkrieg, und der Verband früherer AK-Mitglieder kritisieren die Darstellung von Polens Heimatarmee in der Serie. Ihr werde darin Mitschuld an den Verbrechen gegen das jüdische Volk gegeben. Der Veteran und der Verband klagten gegen die Produzenten, ZDF und UFA Fiction, auf Schadenersatz und eine Entschuldigung.
EuGH unterscheidet zwischen Fernseh- und Internet-Inhalten
Die Richterinnen und Richter am EuGH unterscheiden in ihrem Urteil zwischen im Fernsehen ausgestrahlten und im Internet verbreiteten Inhalten. Die Gerichte in Polen könnten nur bei Internet-Inhalten über den gesamten Schaden entscheiden und nur, wenn der Betroffene in den Inhalten identifizierbar sei - und dies treffe wohl nur auf den Verband zu, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs. Dafür spreche dessen Aufgabe, Würde und Ansehen der Heimatarmee zu wahren. Der ehemalige Soldat dürfte laut dem EuGH dagegen nicht identifizierbar sein. Die bloße Zugehörigkeit zu einer militärischen Formation reiche dafür nicht aus.
Für Fernseh-Serien sei die Zuständigkeit der polnischen Gerichte dagegen auf den Schaden beschränkt, der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet entstanden sei, hieß es weiter aus Luxemburg. Den vollständigen Ersatz könne man am Sitz der Produzenten in Deutschland einklagen.
Das dreiteilige Kriegsdrama war in mehreren EU-Ländern, auch im polnischen Fernsehen, ausgestrahlt worden, erstmals 2013. Es ist auch im Internet verfügbar. Ein polnisches Gericht hatte die Produzenten zuvor zu einer Entschuldigung verurteilt.
Weiteres Urteil in Polen steht noch aus
Das nun mit der Klage befasste Oberste Gericht in Polen hatte sich wegen der Frage zur Zuständigkeit an den EuGH gewandt. Es muss nun noch im konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH beachten. Laut UFA bleibt das weitere Verfahren abzuwarten. Die Produktionsfirma zählt nach eigenen Angaben darauf, dass das Gericht in Warschau "der Kunstfreiheit ihre entsprechende Beachtung schenken wird". Die Darstellung fiktiver polnischer Figuren sollte demnach in keiner Weise historische Tatsachen oder gar die Verantwortung der Deutschen relativieren.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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