Von news.de-Redakteur - Uhr

Bußgeld für Fahrradfahrer: Diese Strafen drohen bei falschem Verhalten im Straßenverkehr

Beim Fahrradfahren am Handy spielen, den Radweg auf der falschen Seite benutzen, ohne Licht unterwegs sein - all das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Radlern, die sich nicht an die Regeln halten, drohen diese saftigen Strafen.

Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten - sonst drohen saftige Bußgelder. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten - sonst drohen saftige Bußgelder. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ ARochau

Das 9-Euro-Ticket ist nur noch wenige Tage gültig. Viele Deutsche, die in den vergangenen drei Monaten mit Bus oder Bahn zur Arbeit kamen, werden angesichts der ab September geltenden Preise bald wieder zu einer Alternative greifen. Wer weiterhin klimafreundlich unterwegs sein will, schwingt sich auf das Fahrrad. Doch dabei sollte man sich dringend an die Verkehrsregeln erinnern. Wer dagegen verstößt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.

Handy auf dem Fahrrad benutzen: Dieses Bußgeld droht

Wer mit dem Fahrrad fährt und dabei am Handy spielt, muss laut dem Bußgeldkatalog 2022 mindestens 55 Euro Strafe zahlen. Gefährdet man dabei andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht sogar einen Unfall, kann es schnell noch teurer werden. Auch bei anderweitiger Ablenkung ist Vorsicht geboten: Zwar ist Musik hören während des Fahrradfahrens erlaubt, doch ist diese zu laut und es entsteht eine Gefährdung muss man ebenfalls 15 Euro blechen.

Radweg auf der falschen Seite benutzen: Dieses Bußgeld droht

Wer kennt diese Situation nicht? Man fährt auf der rechten Straßenseite auf einem Radweg und plötzlich kommen einem andere Verkehrsteilnehmer mit ihren Drahteseln entgegen, obwohl es auf der anderen Seite ebenfalls einen Radweg gibt. Diese Situation ist nicht nur brandgefährlich, sondern kann für die "Geisterfahrer" auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Ab 20 Euro beginnen die Strafen. Übrigens: Schon wer auf der richtigen Straßenseite zu weit links fährt und damit das Rechtsfahrgebot missachtet, riskiert ebenfalls ein Bußgeld (mindestens 15 Euro).

Abbiegen nicht anzeigen: Dieses Bußgeld droht

Auch Radfahrer, die sich beim Abbiegen nicht richtig verhalten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Wer die Änderung der Fahrtrichtung nicht mit einem Handzeichen anzeigt, zahlt zwischen 10 und 35 Euro, wenn er erwischt wird.

Ohne Helm Rad fahren: Droht ein Bußgeld?

Helmpflicht gilt in Deutschland nicht. Wer ohne diesen Schutz unterwegs ist, muss also kein Bußgeld befürchten. Man sollte sich aber bewusst sein, dass ein Helm unter Umständen Leben rettet und das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringert. Einen zu tragen, ist deshalb äußerst empfehlenswert. Schließlich kann man auch in einen Unfall verwickelt werden, an dem man selbst keine Schuld trägt

Mit dem Fahrrad auf einem Fußweg fahren: Dieses Bußgeld droht

Für Erwachsene und Kinder ab 11 Jahren ist es tabu, auf dem Fußweg mit einem Fahrrad zu fahren. Ist kein Radweg- oder Streifen vorhanden, müssen sich Drahtesel die Straße mit den Autos teilen. Wer sich nicht daran hält, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen (wenn es zu einem Unfall kommt). In der Regel gibt es aber erst einmal ein Verwarngeld von 10 bis 25 Euro, wenn nichts Schlimmeres passiert. Ausgenommen von dieser Regel sind übrigens Erwachsene (mindestens 16 Jahre alt), die Kinder bis 8 Jahre begleiten.

Bei Rot über die Ampel fahren: Dieses Bußgeld droht

Jedes Kind weiß: Bei Rot musst du stehen, bei Grün darfst du gehen. Diese Regel gilt für alle - sowohl für Autos, Fußgänger als auch für Radfahrer. Wer in der Eile doch einmal eine rote Ampel überfährt, kann schnell auch seinen Pkw-Führerschein verlieren. Denn neben einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch wenn es ein bisschen länger dauert, sollte man immer warten, bis es grünes Licht gibt. Denn so riskiert man auch nicht das Leben anderer.

Ohne Licht am Rad fahren: Dieses Bußgeld droht

Alle Fahrräder, die auf der Straße unterwegs sind, müssen mit "lichttechnischen Einrichtungen" ausgerüstet sein. Das schreibt Paragraph 27 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor. "Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden", heißt es. Wer ohne oder mit defektem Licht in die Pedale tritt, riskiert Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro.

Fehlverhalten von Radfahrern: Auch bei diesen Verstößen drohen Bußgelder

Folgende weitere Vergehen mit dem Rad können bestraft werden:

  • Einbahnstraße mit Rad in falscher Richtung befahren (Bußgeld: 20-35 Euro)
  • Polizeikontrolle nicht beachten (Bußgeld: 35 Euro)
  • Alkoholisiert mit dem Rad fahren (ab 1,6 Promille: 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU, bei fahrauffäligem Verhalten ab 0,3 Promille Strafanzeige)
  • durch zu hohe Geschwindigkeit einen Fußgänger gefährden (Bußgeld: 30 Euro oder Bußgeld ab 60 Euro + Punkt in Flensburg)

Unter www.bussgeldkatalog.org finden Sie alle weiteren Infos zu den Strafen für Verkehrssünder. Alle Angaben ohne Gewähr.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/bos/news.de

Themen: