Bundesverwaltungsgericht: Nürnberg darf in Allianz gegen Rechtsextremismus bleiben
Nürnberg bleibt vorerst Teil der Allianz gegen Rechtsextremismus – doch der Streit mit der AfD geht weiter. Worauf es beim nächsten Gerichtstermin nun ankommt.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die Stadt Nürnberg kann vorerst in der "Allianz gegen Rechtsextremismus" bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Stadt geklagt, weil sie in der Mitgliedschaft in der Allianz einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sah. Das Netzwerk hatte sich in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert.
Die Revision der Stadt hatte in Leipzig Erfolg, das Verfahren wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dort geht der juristische Streit um die Mitgliedschaft der Stadt in dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus dann in die nächste Runde.
Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab sagte am Abend in Leipzig zur Begründung, ein Austritt der Stadt aus dem Netzwerk wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Stadt die kritischen Äußerungen der Allianz als ihre eigenen zuzurechnen seien.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun prüfen, ob der Hauptzweck des Netzwerkes darin besteht, der AfD im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen. Zudem werde es darum gehen, ob die Stadt Nürnberg einen lenkenden Einfluss auf die Allianz habe und Aktionen gegen die Partei gezielt unterstütze, hieß es.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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