Leipzig: Urteil zum Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact"

Vor einem Jahr wurde das rechtsextreme Magazin "Compact" verboten. Dann entschieden Leipziger Bundesrichter, dass es zunächst weiter erscheinen darf. Jetzt kommt die Entscheidung im Hauptverfahren.

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Der Augustusplatz in Leipzig: Aktuelle News aus und über Leipzig hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Animaflora PicsStock

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) die Entscheidung über das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact". Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.

Es geht um die Frage, ob Aussagen des Medienunternehmens noch als Meinungsäußerungen gelten und durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind. Oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung ist dabei, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für "Compact" sind.

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Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgericht hatten sich die Prozessbeteiligten zwei Tage lang einen Schlagabtausch dazu geliefert, ob das Verbot des Magazins gerechtfertigt ist. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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