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Verfassungsfeindliche Symbole : Nicht nur der Hitlergruß ist verboten

Der NPD-Funktionär Thomas Wulff steht in Passau wegen der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen vor Gericht. Er gestand, eine Hakenkreuzflagge auf einen Sarg gelegt zu haben. News.de listet auf, welche Symbole außerdem verboten sind.

Das Verwenden von Symbolen, wie Hakenkreuzfahnen, ist verboten. (Foto) Suche
Das Verwenden von Symbolen, wie Hakenkreuzfahnen, ist verboten. Bild: ap

Abbildungen und Büsten von Adolf Hitler: Ein häufig von nationalsozialistischen Organisationen verwendetes Kennzeichen ist das Kopfbild Hitlers. Das Bild Hitlers wurde zu Zeiten der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) der Bevölkerung ständig vor Augen gehalten. Es war daher das eindeutigste Sinnbild für die NSDAP und ihre Organisationen. Die Verwendung ist heute verboten.

Die Reichskriegsflagge: Das Führen dieser Fahne erfüllt zwar weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dennoch kann sie nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht sichergestellt werden, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Flagge Ausgangspunkt einer drohenden Gefahr ist. Die Verwendung und Verbreitung der Nazi-Version der Reichskriegsflagge mit dem Hakenkreuz, also in originaler Ansicht von 1935 bis 1945, ist jedoch strafbar.

«Mein Kampf»: Bei dem vor 1945 erschienenen Buch «Mein Kampf» von Adolf Hitler handelt es sich um eine vorkonstitutionelle Schrift, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte. Der Besitz ist nicht strafbar, auch wenn eine Bekämpfung der Verfassungsordnung unter Verwendung solcher Schriften möglich ist. In einem solchen Fall ist aber zu prüfen, ob der Straftatbestand der Volksverhetzung anzuwenden ist.

Das Keltenkreuz: Das Symbol ist dem Emblem der NSDAP nachempfunden. Lange Zeit galt das Keltenkreuz nur dann als strafbar, wenn das zur Schau gestellte Kennzeichen dem von der «Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit» verwendeten Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich war. So hatte das Bayerische Oberste Landgericht entschieden, dass es sich beim Keltenkreuz um ein im westeuropäischen Kulturraum seit Jahrhunderten gebrauchtes, auf den keltischen Volksstamm zurückzuführendes Symbol handele. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings, dass das Verwenden immer dann strafbar ist, wenn es nicht offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird.

Obergauarmdreieck: Bei diesem Emblem handelt es sich um Nachbildungen von sogenannten Obergauarmdreiecken des «Bundes Deutscher Mädel». Für die Beurteilung der Verwechselungsgefahr komme es laut Bundesgerichtshof nicht darauf an, dass das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation habe. Damit ist entschieden worden, dass auch das Tragen der Ärmelaufnäher in Form von «Armdreiecken» bestraft werden kann.

Totenkopfsymbol: Dieses verkörpert nach einem Urteil des Landgerichts Lübeck als Uniformabzeichen der SS-Verbände der NSDAP ein Symbol einer verbotenen Organisation und stellt somit ein Kennzeichen dar, dessen Tragen strafbar ist. Der Totenkopf zeigt angedeutete Schädelnähte, einen stark ausgeprägten Kiefer mit zwei vollständigen großen Zahnreihen, Schädelöffnungen im Bereich der Ohren sowie hinter dem Kiefer eng aneinander liegende gekreuzte Knochen.

Parole «Ruhm und Ehre der Waffen-SS»: Der Bundesgerichtshof entschied, der Gebrauch der Losung «Ruhm und Ehre der Waffen-SS» ist nicht strafbar. Allerdings wies das Bundesjustizministerium darauf hin, dass künftig im Fall des Verwendens der Parole eine Strafbarkeit nach dem Gesichtspunkt der Volksverhetzung in Betracht kommt.

Fahnen, Abzeichen, Ehrenzeichen, Uniformteile, Lieder: Die Verwendung und Verbreitung aller Kennzeichen der NSDAP und ihr angeschlossener Verbände sind strafbar. Kampf- und Propagandalieder der Partei sind ebenfalls strafbar, dazu gehören unter anderem das sogenannte Horst-Wessel-Lied, «Brüder in Zechen und Gruben...» und «Wir sind die Sturmkolonnen...».

Parolen und Grußformen: Strafbar ist die Verwendung von «Sieg Heil» als Partei- und Massenparole, «Heil Hitler», «Deutscher Gruß» und «Hitler-Gruß» als Grußform mit ausgestrecktem rechten Arm, auch ohne Worte. Außerdem «Mit deutschen Gruß» als briefliche Grußform, sowie die Losungen der NSDAP und ihrer Organisationen. Dazu gehören «Meine Ehre heißt Treue», «Blut und Ehre», «Deutschland erwache», «Rotfront verrecke« und «Ein Volk, ein Reich, ein Führer».

Die aufgeführten Symbole stellen eine Auswahl dar. Sie fallen zum größten Teil unter Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs: Das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen.

Weiterführende Links:

Neonazi Wulff gesteht: Reichskriegsflagge auf Sarg von Altnazi

Aus dem Netz:

Der «Focus» über Nazi-Embleme bei Wikipedia
Die «Satire-Zeitung» über durchgestrichene verfassungsfeindliche Symbole
Der rbb über verfassungsfeindliche Mode wie «Thor-Steinar»

bjm/mac/news.de

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