Bahn: Urteil im Prozess um Zugunglück erwartet
Marode Schienen ließen vor mehr als drei Jahren einen Zug bei Garmisch-Partenkirchen entgleisen. Hätten Bahn-Mitarbeiter die tödliche Katastrophe verhindern können? Das entscheidet nun das Gericht.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Vor dreieinhalb Jahren entgleiste ein Zug bei Garmisch-Partenkirchen und verunglückte so schwer, dass 5 Menschen starben und mehr als 70 verletzt wurden. Jetzt endet der Prozess um den Unfall von Burgrain.
Das Landgericht München II will am Montag (14.00 Uhr) das Urteil sprechen und damit die Frage beantworten, ob zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn - ein Fahrdienstleiter und der für die Gleisanlage zuständige Bezirksleiter - das Unglück auf maroden Schienen mit verursacht haben.
Was droht den beiden Angeklagten?
Die Staatsanwaltschaft München II hat Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Für den Fahrdienstleiter, der die Warnung eines Lokführers vor Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, forderte sie ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre.
Die beiden Männer hatten sich im Prozess sehr betroffen gezeigt und sich bei den Angehörigen und Betroffenen entschuldigt. Ihre Anwälte beantragten Freispruch. Sie gehen davon aus, dass das Unglück auch dann nicht hätte verhindert werden können, wenn die beiden Angeklagten sich anders verhalten hätten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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