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Schock-Urteil: 17-Jährige vergewaltigt und erwürgt! Gericht lässt verurteilten Mörder frei

Was für ein Schock! Weil sein Verfahren zu lange dauert, kommt ein unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger jetzt frei. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hob den Haftbefehl jetzt auf.

Ein wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger kommt aus der Untersuchungshaft frei. (Foto) Suche
Ein wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger kommt aus der Untersuchungshaft frei. Bild: picture alliance / Volker Hartmann/dpa | Volker Hartmann

Ein unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger kommt wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft frei. Der junge Mann befand sich seit März 2020 in Untersuchungshaft, wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mitteilte. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 ist noch nicht rechtskräftig. Formal dauerte die Untersuchungshaft daher noch an. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

Zoe (17) vergewaltigt und erwürgt! Verurteilter Mörder kommt auf freie

Der inzwischen 19-Jährige hatte dem erstenRichterspruch zufolge am 12. März 2020 die 17-jährige Zoe Z. an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er nach Überzeugung der Richter drei weitere Mädchen sexuell.

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Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal gegen den damals 17-Jährigen hatte im September 2020 begonnen. Im August 2022 war der dann 19-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal legten Revision ein.

Oberlandesgericht lässt Mörder frei - Untersuchungshaft dauert zu lange

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken gab nach Mitteilung von Donnerstag nun der Haftbeschwerde des Mannes Recht, hob den Haftbefehl auf und ordnete die Freilassung des Angeklagten an. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung. Die Verzögerungen seien nicht von ihm verschuldet und die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, so das Gericht.

In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage hätten die Sitzungen weniger als zwei Stunden gedauert. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate.

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/news.de/dpa