Erstellt von Eric Mittmann - Uhr

Prozess gegen Angelika und Wilfried W.: Abartig und krank! Quäler vom "Horror-Haus in Höxter" erwarten Urteil

Der Prozess um den Tod zweier Frauen, Misshandlungen und Quälereien in einem Haus in Höxter ist auf der Zielgeraden. Im Landgericht Paderborn stehen die Plädoyers an. Der Verteidiger fordert am Ende einen Freispruch!

Die Angeklagte Angelika W. während des Gerichtsprozesses. (Foto) Suche
Die Angeklagte Angelika W. während des Gerichtsprozesses. Bild: dpa

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter beginnen am Mittwoch die Plädoyers. Den Anfang machte nach 55 Verhandlungstagen der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Ralf Meyer und forderte lebenslange Haftstrafen.Der Verteidiger fordert am Ende seines Plädoyers Freispruch!

+++ Update 11.09.2018: Verteidiger fordert Freispruch für Angelika W. im Höxter-Prozess +++

"Abartig und krank" - so bezeichnet der Verteidiger von Angelika W. die Taten im sogenannten Horrorhaus von Höxter. Dennoch fordert er für die Angeklagte einen Freispruch. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, zweifacher Mord durch Unterlassen und versuchter Mord, seien nicht haltbar, sagte Anwalt Peter Wüller am Dienstag in seinem Plädoyer am Landgericht Paderborn.

Im Fall einer der beiden toten Frauen seien sich die Gutachter nicht einig gewesen, ob der Tod zu verhindern gewesen wäre. Daher müsse im Zweifel zugunsten seiner Mandantin entschieden werden, sagte Wüller zum Abschluss der Plädoyers am 58. Prozesstag. Bei der zweiten Frau, deren Leiche laut Anklage zuerst eingefroren, dann zersägt und später in dem Haus in Höxter-Bosseborn verbrannt wurde, sei nicht klar, woran sie überhaupt gestorben sei. "Das Gericht müsste hier spekulieren", sagte Wüller.

Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Für den Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Einweisung in eine Psychiatrie. Das Urteil soll am 5. Oktober fallen.

"Es gibt keine Zweifel daran, dass sich über Jahre hinweg üble Taten in dem Haus in Höxter abgespielt haben", sagte Wüller. Frauen seien systematisch entmenschlicht worden. "Sie wurden gehalten wie Vieh, nein, das stimmt nicht. Schweine und Kühe werden heute besser gehalten", sagte der Anwalt. Das Verhalten der Angeklagten sei "abartig und krank" gewesen. Das Gericht dürfe aber nur über das urteilen, was angeklagt und auch nachgewiesen worden sei. Im Fall, dass das Gericht seinem Antrag auf Freispruch nicht folge, fordere er für seine Mandantin die Kronzeugenregelung und damit die Minderung einer bei Mord fälligen lebenslangen Freiheitsstrafe, erklärte Wüller.

 

Im Horror-Haus von Höxter wurden jahrelang Menschen missbraucht und gequält - 2 Frauen starben

In dem Prozess, der seit fast zwei Jahren am Landgericht Paderborn geführt wird, sind der 48-jährige Wilfried W. und seine Ex-Frau, die 49-jährige Angelika W., wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Die beiden Deutschen sollen jahrelang mit Kontaktanzeigen Frauen in ihr Haus nach Höxter-Bosseborn gelockt und zum Teil schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der seelischen und körperlichen Quälereien.

Das Urteil im Fall Höxter naht - Wird es noch im September fallen?

Nach dem Staatsanwalt sind die drei Nebenkläger an der Reihe. Die Plädoyers der insgesamt vier Verteidiger sollen am Donnerstag beginnen und in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Noch offen ist, ob das Landgericht Paderborn im September ein Urteil verkünden wird.

Der Zeitplan: Am 11. September haben die beiden Verteidiger von Angelika W. abschließend das Wort. Dann haben laut Strafprozessordnung die beiden Angeklagten die Möglichkeit, ein letztes Wort zu sprechen. Die 49-Jährige hat vor Wochen in einem Brief an das Gericht angekündigt, davon ausführlich Gebrauch zu machen. Da die Regeln keine Zeitvorgabe vorsehen, befürchten Prozessbeobachter, dass Angelika W. über Stunden reden könnte. Bereis zum Prozessauftakt hatte sie ihre Sicht Dinge über Tage geschildert. Möglich wäre ein Urteil am 14. September, falls das letzte Wort im zeitlichen Rahmen bleibt. Als Ausweichtermin steht noch der 5. Oktober zur Verfügung.

Wenn sich Angelika W. erneut erklärt, droht stiller Protest einiger Nebenkläger

Roland Weber, Anwalt einer Nebenklägerin, kündigte bereits einen stillen Protest an. "Ich werde mit meiner Mandantin den Saal verlassen, sollte die Angeklagte ausschweifend antworten. Ich hoffe sehr, dass die anderen Nebenkläger sich anschließen", sagte Weber der Deutschen Presse-Agentur vor den Plädoyers.

Lesen Sie auf Seite 2 dieses Artikels alles zu den gruseligen Details des Falles und über den Beginn des Prozesses vor über zwei Jahren!

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