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Personalausweis: Welche Frisur ist erlaubt?

Welche Frisur ist erlaubt?

Vorgaben zu Ihrer Frisur gibt es prinzipiell nicht. Bei voluminösem Haar sollten Sie darauf achten, dass Ihr Kopf einschließlich Frisur möglichst vollständig abgebildet ist, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern. Außerdem sollte Ihr Gesicht ausreichend erkennbar und gleichmäßig ausgeleuchtet sein, so dass keine Schatten oder Reflexionen entstehen. Zudem ist es wichtig, dass das Bild kontrastreich ist. Verschwommene oder unscharfe, schmutzige oder zerkratzte Bilder nehmen die Behörden nicht an.

Vorschriften zum Bart sind auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ebenfalls nicht enthalten. Aber auch hier gilt: Die Person auf dem Foto muss erkennbar und identifizierbar sein. Gehören Sie zu all denen, die gerne mal ihren Stil verändern, dann sollten Sie wissen: «Veränderungen der Frisuren, des Vollbarts oder ein Wechsel der Brille führen in der Regel nicht dazu, dass eine Identifizierung nicht mehr gewährleistet ist», hieß es auf Anfrage beim Innenministerium.

Sollte ein Lichtbild jedoch aufgrund erheblicher Veränderungen im Gesichtsbereich eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr gewährleisten, so das Ministerium weiter, dann ist der Ausweis ungültig. Eine pauschale Festlegung, ab wann dies genau der Fall ist, gibt es jedoch nicht. Deshalb der Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Passbild geeignet ist, erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.

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