Mögliche Gefahrenlage Drebsdorf heute: Unterbrechung Trinkwasserversorgung ab Donnerstag, den 2. Juli 2026

Für die Region Mansfeld-Südharz (Drebsdorf) wurde eine Warnung wegen einer möglichen Gefahrenlage herausgegeben. Wie ernst die Lage ist und wie Sie sich am besten verhalten, haben wir für Sie auf news.de auf einen Blick zusammengefasst.

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  • Warnung zu einer möglichen Gefahrenlage in Drebsdorf (Mansfeld-Südharz)
  • Meldezeit: Heute, der 01.07.2026, 17:16 Uhr
  • Meldung gilt sofort, mit der Gefahrenstufe "gering"

Im Kreis Mansfeld-Südharz warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung vor einer möglichen Gefahrenlage. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.

Unterbrechung Trinkwasserversorgung ab Donnerstag, den 2. Juli 2026 - Drebsdorf, Kleinleinungen und Großleinungen

Heute hat die Leitstelle um 17:16 Uhr eine Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Sachsen-Anhalt, für Mansfeld-Südharz.

"Rohrbruch auf der Hauptleitung am Brunnen in Großleinungen Unterbrechung der Trinkwasserversorgung am 2. Juli 2026 in Großleinungen, Drebsdorf und Kleinleinungen Unsere Hauptleitung im Bereich des Brunnens Großleinungen ist havariert. Mit der Reparatur wird morgen früh ab 8 Uhr begonnen. Aufgrund der Lage des Rohrbruchs werden wir die Orte Großleinungen, Drebsdorf und Kleinleinungen am morgigen Donnerstag, den 2. Juli 2026 nicht mit Trinkwasser versorgen können. Der Verband stellt Trinkwasserwagen zur Verfügung. Die Wagen werden an folgenden Orten aufgestellt: Großleinungen: Standort an der KITA bzw. Grundschule Drebsdorf: Standort im Bereich der Fleischerei Kleinleinungen: am Dorfgemeinschaftshaus, Am Ring Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn diese keinen Zugriff auf das Internet haben. Wir informieren Sie über den Stand der Reparaturarbeiten und gehen davon aus, dass die Trinkwasserversorgung in den Nachmittagsstunden des 2. Juli 2026 wieder in Betrieb genommen wird. Die Ortslage Morungen ist mit Stand heute nicht von der Einschränkung betroffen. Dr. Parnieske-Pasterkamp Verbandsgeschäftsführerin." (Quelle: Integrierte Leitstelle Mansfeld-Südharz)

Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.

So sollten Sie sich bei einer möglichen Gefahrenlage verhalten

Im Fall einer möglichen Gefahrenlage empfiehlt das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Folgendes:

  • Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.

Sie erfahren bei uns sofort, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.

+++ Dieser Artikel wurde basierend auf Daten des "Modularen Warnsystems" (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erstellt. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden Meldungen automatisiert erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen.+++

/roj/news.de

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