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Kopfnoten bleiben strittig : Mitarbeit 3, Sozialverhalten 5

Renitente Schüler haben schon so manchen Lehrerschopf grau werden lassen. Dem pubertierenden Nachwuchs Vernunft und Ordnung beizubringen ist nicht leicht. In immer mehr Bundesländern sollen Kopfnoten Abhilfe bieten – notfalls mit richterlichem Rückenwind.

Neben der Leistung zählt nun auch das Verhalten. (Foto) Suche
Neben der Leistung zählt nun auch das Verhalten. Bild: ap

Für viele Erwachsene sind Kopfnoten Relikte der eigenen Schulzeit. Obwohl in fast allen Bundesländern zur Wende abgeschafft, wird die fachlich ungebundene Bewertung der Schüler bei den Bildungsministerien der Länder wieder gefragter.

Sachsen hatte die Einschätzung postwendend nach der Wende wieder eingeführt, Bayern bewertet seit zwei Jahren zumindest die Dritt- und Viertklässler nach diesem System, Nordrhein-Westfalen zog im vergangenen Schuljahr nach. Hessen hat sich auf die Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten beschränkt, bewertet beides aber vom dritten bis zum zehnten Schuljahr.

Nun müssen auch die Pennäler in Mecklenburg-Vorpommern bangen. Auf dem Endjahreszeugnis 2009 werden die Klassenlehrer erstmals wieder vermerken, für wie gut oder schlecht sie das Arbeits- und Sozialverhalten der Lernenden befinden. Dafür haben sie heute sogar gerichtliche Rückendeckung bekommen.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald befand: Kopfnoten widersprechen nicht dem Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns. Eine vierzehnjährige Schülerin, Tochter des Landeselternratsvorsitzenden André Wionsek, hatte gegen die Einführung der Verhaltensnoten geklagt. Ihre Begründung: Solche Noten würden die Gleichbehandlung von Schülern bei einer Bewerbung gefährden.

Die richterliche Instanz sah das jedoch anders. Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl räumte zwar ein, dass Kopfnoten das Persönlichkeitsrecht von Schülern berühren würden. Allerdings würden sie die freie Wahl von Ausbildung, Beruf und Berufsausübung nicht einschränken. Zudem hätte die Bewertung keinen Einfluss auf die Versetzung in eine nächst höhere Klasse oder auf die Zulassung zum beruflichen Werdegang.

«Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens auf dem Zeugnis gibt eine klare Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über den erreichten Stand der Persönlichkeitsentwicklung. Eine verantwortungsvolle und sensible Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens dient der Orientierung und soll den Schülerinnen und Schülern zugleich Ansporn und Motivation sein», sagt Landesbildungsminister Henry Tesch. Er sieht in den Kopfnoten zudem eine Chance, die Erziehungsfunktion der Schule zu stärken.

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