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Produktrückruf aktuell: Metallteile! Bäckerei-Kette ruft Brötchen zurück

Brötchenliebhaber müssen jetzt stark sein: Weil sie metallische Fremdkörper enthalten können, musste eine Bäckereikette ihre Brötchen-Backwaren zurückrufen. Betroffen sind neben Kaiser- und Doppelbrötchen auch Rosinen-, Vollkorn- und Mehrkornbrötchen.

Weil Metallteile in den Teig geraten sein können, ruft eine Bäckerei-Kette seine Brötchen-Produkte zurück. (Foto) Suche
Weil Metallteile in den Teig geraten sein können, ruft eine Bäckerei-Kette seine Brötchen-Produkte zurück. Bild: (Symbolbild) Printemps/AdobeStock

Die Bäckerei-Kette Sternenbäck ruft seine Brötchen zurück. Laut "Produkwarnung.eu" informierte die Sternenbäck GmbH über einen Rückruf verschiedener Brötchen-Backwaren, die in einem bestimmten Zeitraum gekauft wurden.

Produktrückruf Sternenbäck: Diese Brötchen sind betroffen

Die betroffenen Brötchen sind in Sternenbäck-Filialen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verkauft worden. Es betrifft Backwaren, die zwischen dem 20.01.2021 und dem 21.01.2021 an die Kunden gingen. Kaiserbrötchen, die in Sternenbäck-Filialen im Bundesland Baden-Würtemberg erworben wurden, können ebenfalls betroffen sein und sollten nicht verzehrt werden.

Rückruf Sternenbäck: Grund und Liste mit betroffenen Produkten

Als Grund für den Rückruf gab die Back-Kette das eventuelle Vorhandensein von metallischen Fremdkörpern in den betroffenen Backwaren an. Die Sternenbäck GmbH listet folgende Backprodukte auf, bei denen von einem Verzehr abgesehen werden solle.

Verkaufsort: Sternenbäck aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Verkaufszeitraum: 20.12.2020 bis 21.01.2021
Produkte:

  • Sternenbäck Doppelbrötchen
  • Sternenbäck Kartoffelbrötchen rund
  • Sternenbäck Kaiserbrötchen
  • Sternenbäck Mehrkornbrötchen
  • Sternenbäck Partybrötchen
  • Sternenbäck Rosinenbrötchen
  • Sternenbäck Schrippen
  • Sternenbäck Vollkornbrötchen

Verkaufsort:Sternenbäck in Baden-Württemberg

Verkaufszeitraum: 20.12.2020 bis 21.01.2021
Produkt:

  • Sternenbäck Kaiserbrötchen

Brötchen, die ab dem 22. Januar gekauft wurden, sind vom Rückruf nicht betroffen.

Sternenbäck-Rückruf: Kaufpreis wird zurückerstattet

Kunden können ihre Brötchen in den Sternenbäck-Filialen zurückgeben und ihren Kaufpreis erstattet bekommen.

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