Blitzer in Krümmel aktuell am Dienstag: Hier stehen am 06.10.2026 mobile Radarfallen
Heute wird in Krümmel geblitzt. Wer am Dienstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Erfahren Sie auf dieser Seite, was über die mobilen Blitzer in Krümmel am 06.10.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Krümmel nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Krümmel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Krümmel, Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz am 06.10.2026
Seit 06.10.2026 um 11:52 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hauptstraße (PLZ 56244 in Krümmel). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 06.10.2026, 15:18 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Oktober 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Oktober 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.10.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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