Blitzer in Münster-Sarmsheim aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 10.08.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Montag (10.08.2026) zu schnell auf Münster-Sarmsheims Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Ordnungsgelder und sogar Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Münster-Sarmsheim am heutigen Montag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Münster-Sarmsheim an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mainz-Bingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Münster-Sarmsheim gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Münster-Sarmsheim, Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz am 10.08.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich Königsberger Straße, PLZ 55424 in Münster-Sarmsheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.08.2026 um 13:54 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 10.08.2026, 15:18 Uhr)
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.08.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.