Blitzer in Steinefrenz aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 06.08.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarkontrolle! In Steinefrenz kann es für Verkehrsteilnehmer am 06.08.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Steinefrenz an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.
Steinefrenz, Westerwaldkreis: Aktuelle Radarkontrollen am 06.08.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Seit 06.08.2026 um 18:14 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Am Bahnhof (PLZ 56414 in Steinefrenz, Steinefrenz Bahnhof) auf Höhe Frenzer Grill. Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 06.08.2026, 19:17 Uhr)
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.08.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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