Mobile Blitzer in Ebersburg aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 05.08.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Wer an diesem Mittwoch in Ebersburg seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 05.08.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Ebersburg.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Ebersburg an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Ebersburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 05.08.2026 die Radarfallen in Ebersburg, Kreis Fulda, Hessen
Vorsicht am 📍 Standort Oberlütter (Postleitzahl 36157 in Oberlütter, Ebersberg): Wie am 05.08.2026 um 13:35 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 60 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 05.08.2026, 15:19 Uhr)
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im August 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.08.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Was tun, wenn die Scheibe im Auto beschlägt?
- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.