Mobile Blitzer in Fargau-Pratjau aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 19.07.2026 geblitzt

Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute, am 19.07.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Fargau-Pratjaus Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Sonntag und worauf Sie achten müssen.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Fargau-Pratjau gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Plön. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Fargau-Pratjau gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 19.07.2026 die Radarkontrollen in Fargau-Pratjau, Kreis Plön, Schleswig-Holstein

Geblitzt wird 📍 auf dem Friesenhof, PLZ 24256 in Fargau. Gemeldet wurde der Blitzer am 19.07.2026 um 14:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 19.07.2026, 16:15 Uhr)

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.07.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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