Blitzer in Beetzsee aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 12.09.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Achtung, Radarfalle! Am 12.09.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Beetzsee teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können aktuellen Meldungen zufolge in Beetzsee im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.09.2026, 08:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 12.09.2026 die mobilen Blitzer in Beetzsee, Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
Aufgepasst im 📍 Bereich L98 (Postleitzahl 14778 in Marzahne, Radewege): Wie am 12.09.2026 um 08:00 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand: 12.09.2026, 08:45 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im September 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.09.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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