Blitzer in Stockstadt am Rhein aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 14.10.2026

Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute, am 14.10.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Stockstadt am Rhein unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Bußgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Stockstadt am Rhein am heutigen Mittwoch im Überblick.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ronald Rampsch

Raser können derzeitigen Infos zufolge in Stockstadt am Rhein im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Stockstadt am Rhein kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 14.10.2026 die mobilen Blitzer in Stockstadt am Rhein, Kreis Groß-Gerau, Hessen

Seit 14.10.2026 um 07:58 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Oberstraße (PLZ 64589 in Stockstadt am Rhein). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 14.10.2026, 15:15 Uhr)

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.10.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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