Mobile Blitzer in Hochheim am Main aktuell am Samstag: Wo Sie am 08.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 08.08.2026. Am heutigen Samstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Hochheim am Main an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es könnte blitzen! Hier finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Hochheim am Main und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ronald Rampsch

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Hochheim am Main gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.08.2026, 15:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 08.08.2026 die mobilen Radarkontrollen in Hochheim am Main, Main-Taunus-Kreis, Hessen

Geblitzt wird am 📍 Standort Rüdesheimer Straße, PLZ 65239 in Südstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.08.2026 um 13:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.

(Stand: 08.08.2026, 15:16 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.08.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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