Blitzer in Körle aktuell am Dienstag: Wo Sie am 11.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

Vorsicht Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 11.08.2026 mit zu hohem Tempo auf Körles Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Bußgelder und sogar der Entzug des Führerscheins. Hier in diesem Artikel finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Körle am Dienstag im Überblick.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Körle wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Körle, Schwalm-Eder-Kreis: Aktuelle Radarkontrollen am 11.08.2026 in der Region in Hessen

Achtung im 📍 Bereich Nürnberger Straße (Postleitzahl 34327 in Körle): Wie am 11.08.2026 um 15:30 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

Desweiteren ist ein Blitzer im 📍 Bereich Nürnberger Straße, PLZ 34327 in Körle aufgebaut, Tempolimit hier: 100 km/h. Die Position ist seit 11.08.2026 um 15:21 Uhr bekannt.

(Stand: 11.08.2026, 16:15 Uhr)

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.08.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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