Blitzer in Kremmin aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 12.06.2026 Raser ins Visier

Im Umkreis von Kremmin müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Freitag, den 12.06.2026 aufmerksam sein, dass sie sich kein unnötiges Blitzerfoto einhandeln. Wo aktuell ein Blitz vom Straßenrand droht und was es sonst über mobile Blitzer zu wissen gibt, erfahren Sie hier auf news.de.

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Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Kremmin im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Radarkontrollen am 12.06.2026 in Kremmin, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird am 📍 Standort Grabower Straße, PLZ 19300 in Beckentin. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.06.2026 um 05:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand: 12.06.2026, 08:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 08:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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