Mobile Blitzer in Sohland an der Spree aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 22.09.2026 geblitzt?

Eine Radarfalle kann teuer werden. Wer heute (22.09.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Sohland an der Spree unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Dienstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.

Erstellt von - Uhr

Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Geblitzt wird in Sohland an der Spree nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Bautzen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Sohland an der Spree gerechnet werden.

Sohland an der Spree, Kreis Bautzen: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 22.09.2026 in der Region in Sachsen

Aufgepasst 📍 auf der Bautzener Straße (Postleitzahl 02689 in Schirgiswalde, Sohland an der Spree, Scheidenbach): Wie am 22.09.2026 um 07:24 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand: 22.09.2026, 07:47 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.09.2026, 07:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.