Blitzer in Hanroth aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 28.09.2026 geblitzt

Wer an diesem Montag in Hanroth sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 28.09.2026 werden von der Polizei wieder mobile Tempokontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Hanroth.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Hanroth steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.09.2026, 11:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Hanroth, Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz am 28.09.2026

Aufgepasst am 📍 Standort L267 (Postleitzahl 56316 in Hanroth): Wie am 28.09.2026 um 07:35 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 28.09.2026, 11:17 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.09.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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