Mobile Blitzer in Nutteln aktuell am Dienstag: Wo Sie am 14.07.2026 in eine Radarfalle geraten können

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Geblitzt am heutigen Dienstag (14.07.2026) auch in Nutteln. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Klaus Eppele

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Nutteln im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Schleswig-Holstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Nutteln gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Nutteln, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein am 14.07.2026

Achtung im 📍 Bereich Hauptstraße (Postleitzahl 25594 in Nutteln): Wie am 14.07.2026 um 15:47 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand von: 14.07.2026, 20:17 Uhr)

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.07.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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