Mobile Blitzer in Liebschützberg aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 11.08.2026 geblitzt?

Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Auch am heutigen Dienstag, 11.08.2026 wird in Liebschützberg geblitzt. Wir haben alle Positionen der mobilen Blitzer für Sie.

Erstellt von - Uhr

Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Im Augenblick ist in Liebschützberg an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Nordsachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Liebschützberg gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 11.08.2026 die mobilen Radarkontrollen in Liebschützberg, Kreis Nordsachsen, Sachsen

Im 📍 Bereich B6, PLZ 04758 in Ganzig (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 11.08.2026 um 05:38 Uhr.

(Stand: 11.08.2026, 08:46 Uhr)

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.08.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.