Blitzer in Leinfelden-Echterdingen aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 16.06.2026 geblitzt?
Im Straßenverkehr von Leinfelden-Echterdingen müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Dienstag, den 16.06.2026 besonders auf der Hut sein, dass sie nicht von einer Radarfalle erfasst werden. Wo aktuell geblitzt wird und welche Verstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Leinfelden-Echterdingen gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.06.2026, 07:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 16.06.2026 die mobilen Blitzer in Leinfelden-Echterdingen, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg
Seit 16.06.2026 um 06:53 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Max-Planck-Weg (PLZ 70771 in Leinfelden). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 16.06.2026, 07:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.06.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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