Blitzer in Hohe Börde aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 12.08.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Temposündern in Hohe Börde drohen diesen Mittwoch (12.08.2026) teils hohe Strafgelder, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam fahren sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Hohe Börde ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Börde sind daher ohne Gewähr.
Hohe Börde, Kreis Börde: Aktuelle Radarkontrollen am 12.08.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt
Geblitzt wird im 📍 Bereich Gewerbestraße, PLZ 39167 in Irxleben. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.08.2026 um 19:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
(Stand: 12.08.2026, 20:45 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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