Mobile Blitzer in Schönbrunn i.Steigerwald aktuell am Freitag: Hier stehen am 25.09.2026 mobile Radarfallen

Wer an diesem Freitag in Schönbrunn i.Steigerwald mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 25.09.2026 kann es wieder teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Schönbrunn i.Steigerwald.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Schönbrunn i.Steigerwald an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 25.09.2026 die mobilen Radarkontrollen in Schönbrunn i.Steigerwald, Kreis Bamberg, Bayern

Im 📍 Bereich Halbersdorfer Hauptstraße, PLZ 96185 in Halbersdorf (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 25.09.2026 um 07:28 Uhr.

Außerdem ist ein Blitzer am 📍 Standort Zettmannsdorfer Hauptstraße, PLZ 96185 in Zettmannsdorf aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 25.09.2026 um 07:26 Uhr bekannt.

(Stand: 25.09.2026, 07:46 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

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Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.09.2026, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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