Blitzer in Schönbrunn i.Steigerwald aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 20.05.2026

Achtung, Radarkontrolle! In Schönbrunn i.Steigerwald kann es für Autofahrer am 20.05.2026 kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Geblitzt wird in Schönbrunn i.Steigerwald den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 20.05.2026, 07:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 20.05.2026 in Schönbrunn i.Steigerwald, Kreis Bamberg, Bayern

Geblitzt wird 📍 auf der Zettmannsdorfer Hauptstraße, PLZ 96185 in Zettmannsdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.05.2026 um 06:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 20.05.2026, 07:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.05.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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