Mobile Blitzer in Aura im Sinngrund aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 29.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute, am 29.04.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Aura im Sinngrund unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Mittwoch und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Aura im Sinngrund ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Main-Spessart. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Aura im Sinngrund gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Aura im Sinngrund, Kreis Main-Spessart, Bayern am 29.04.2026
Aufgepasst 📍 auf der Hauptstraße (Postleitzahl 97773 in Aura im Sinngrund): Wie am 29.04.2026 um 11:10 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 29.04.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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