Blitzer in Krottelbach aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 28.04.2026
Wer am heutigen Dienstag in Krottelbach seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 28.04.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Krottelbach.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Krottelbach ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Krottelbach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Krottelbach, Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz am 28.04.2026
Im 📍 Bereich L350, PLZ 66909 in Krottelbach (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.04.2026 um 15:17 Uhr.
(Stand von: 28.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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