Blitzer in Markt Nordheim aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 28.04.2026

Achtung, Radarkontrolle! In Markt Nordheim kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.04.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Markt Nordheim an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Markt Nordheim gerechnet werden.

Markt Nordheim, Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim: Aktuelle Blitzer-Standorte am 28.04.2026 in der Region in Bayern

Seit 28.04.2026 um 14:53 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort St2256 (PLZ 91478 in Herbolzheim). Hier gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 28.04.2026, 15:15 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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