Mobile Blitzer in Buchenberg aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 08.08.2026 geblitzt
In Buchenberg wird heute geblitzt! An diesem Samstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Buchenberg am 08.08.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Buchenberg den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Oberallgäu. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Buchenberg gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Buchenberg, Kreis Oberallgäu, Bayern am 08.08.2026
Am 📍 Standort St2055, PLZ 87474 in Buchenberg, Klamm (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 08.08.2026 um 10:15 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 08.08.2026, 11:16 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.08.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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