Blitzer in Altenhagen aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 21.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Achtung, Radarkontrolle! Am 21.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Altenhagen unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Altenhagen an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Altenhagen, Kreis Mecklenburgische Seenplatte: Blitzer-Standorte am 21.04.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Vorsicht am 📍 Standort Lange Straße (Postleitzahl 17091 in Philippshof): Wie am 21.04.2026 um 16:10 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 21.04.2026, 16:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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