Blitzer in Niederöfflingen aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 15.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarfalle! In Niederöfflingen kann es für Verkehrsteilnehmer am 15.04.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Niederöfflingen nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarfallen am 15.04.2026 in Niederöfflingen, Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz
Achtung im 📍 Bereich L64 (Postleitzahl 54533 in Niederöfflingen): Wie am 15.04.2026 um 14:05 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 80 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 15.04.2026, 15:19 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
- Finger ab, Stromschlag oder Quetschung - das hilft im Handwerker-Notfall
bud/roj/news.de
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