Mobile Blitzer in Großenrade aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 12.08.2026 geblitzt?

Wer an diesem Mittwoch in Großenrade sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 12.08.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Großenrade.

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Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Großenrade im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Dithmarschen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Großenrade gerechnet werden.

Großenrade, Kreis Dithmarschen: Aktuelle Standorte für Blitzer am 12.08.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Geblitzt wird im 📍 Bereich L297, PLZ 25712 in Süderhastedt, Kleinrade. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.08.2026 um 11:00 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand: 12.08.2026, 12:18 Uhr)

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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