Blitzer in Althüttendorf aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 05.03.2026
Mobile Blitzer in Althüttendorf! Auch heute, am Donnerstag, den 05.03.2026 sind Radarkontrollen am Straßenrand versteckt und sollen Raser zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Althüttendorf.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Althüttendorf sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Brandenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Althüttendorf gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 05.03.2026 in Althüttendorf, Kreis Barnim, Brandenburg
Seit 05.03.2026 um 11:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich L23 (PLZ 16230 in Althüttendorf, Schönhof). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 05.03.2026 um 10:01 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle 📍 auf der Angermünder Straße (PLZ 16247 in Althüttendorf) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 05.03.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
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- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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