Mobile Blitzer in Volxheim aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 21.08.2026 geblitzt?

Achtung, Radarkontrolle! Am 21.08.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Volxheim kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Volxheim steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Volxheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 21.08.2026 die mobilen Radarfallen in Volxheim, Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz

Im 📍 Bereich K90, PLZ 55546 in Volxheim (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 21.08.2026 um 10:19 Uhr.

(Stand von: 21.08.2026, 11:19 Uhr)

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.08.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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