Blitzer in Ottendorf aktuell am Samstag: Mobile Blitzer am 18.04.2026

Wer am heutigen Samstag in Ottendorf nicht auf sein Tempo achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 18.04.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Ottendorf.

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Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

In Ottendorf steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rendsburg-Eckernförde. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ottendorf gerechnet werden.

Ottendorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde: Aktuelle Radarfallen am 18.04.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Aufgepasst 📍 auf der Dorfstraße (Postleitzahl 24107 in Ottendorf): Wie am 18.04.2026 um 11:36 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 18.04.2026, 12:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 12:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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