Mobile Blitzer in Hettenleidelheim aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 16.04.2026 mobile Blitzer

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer am heutigen Donnerstag (16.04.2026) mit zu hohem Tempo auf Hettenleidelheims Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Hettenleidelheim am heutigen Donnerstag im Überblick.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Momentanen Meldungen zufolge wird in Hettenleidelheim gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hettenleidelheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 16.04.2026 in Hettenleidelheim, Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz

Seit 16.04.2026 um 15:41 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B47 (PLZ 67310 in Hettenleidelheim). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 16.04.2026, 19:17 Uhr)

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Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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