Mobile Blitzer in Neu-Bamberg aktuell am Dienstag: Hier stehen am 02.06.2026 mobile Blitzer

Am 02.06.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Dienstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Neu-Bamberg an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Neu-Bamberg im Überblick.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

In Neu-Bamberg ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Neu-Bamberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte in Neu-Bamberg, Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz am 02.06.2026

Geblitzt wird 📍 auf der Kreuznacher Straße, PLZ 55546 in Neu-Bamberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.06.2026 um 06:42 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 02.06.2026, 11:20 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.06.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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