Mobile Blitzer in Fünfseen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 21.04.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 21.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Fünfseen unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

In Fünfseen wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.04.2026, 12:48 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Fünfseen, Kreis Mecklenburgische Seenplatte: Aktuelle Radarkontrollen am 21.04.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Chausseestraße, PLZ 17213 in Rogeez. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.04.2026 um 06:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 21.04.2026, 12:48 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 12:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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